Samstag, 31. August 2013

Wie gründe ich eine UG Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Wie gründe ich eine UG Unternehmergesellschaft (hb)?

Was ist eine UG?
Seite 2008 ist es möglich eine UG (Unternehmergesellschaft) zu gründen. Diese bietet den gleichen Schutz wie eine GmbH oder AG. Sie gilt als Zwischenstück zwischen einem Einzelunternehmen und einer GmbH. Im Volksmund wir die UG auch als Mini-GmbH bezeichnet.

Für wen ist die UG sinnvoll?
Besonders für junge Existenzgründer ist eine UG sinnvoll, die bei der Gründung über geringe Finanzmittel verfügen, auf der anderen Seite aber über einen gleichwertigen Haftungsschutz wie bei einer GmbH verfügen wollen.

Was kostet eine UG?
Der Vorteil einer UG ist, dass ein Stammkapital von 1 € ausreicht um zu gründen. Zusätzlich kommen noch Kosten für den Handelsregistereintrag, sowie dazugehörige Notar-Kosten, hinzu. Letztendlich können dabei Kosten von insgesamt 500 € anfallen.

Wie lange dauert der Anmeldeprozess?
Eine UG kann innerhalb von 14 Tagen gegründet werden. Dabei kommt es jedoch darauf an wie gut der gesamte Ablauf geplant ist, und wie schnell zum Beispiel die Rechnung für die Handelsregisteranmeldung gezahlt wird.

Vorteile einer UG
- 1 € Stammkapital reichen zur Gründung aus.
- Die Haftung ist wie bei einer GmbH auf das Stammkapital begrenzt (in dem Fall beläuft sich das Haftungskapital auf 1 €).
- Da die UG eine Form der Vorstufe zur GmbH ist, wird der Übergang zu einer GmbH im weiteren Verlauf problemlos möglich sein.
- Nicht ausgeschüttete Gewinne der UG werden nicht auf Grundlage der Einkommenssteuer versteuert, sondern mit der günstigeren Körperschaftssteuer.
- Im Gegensatz zum Einzelunternehmen besteht die Möglichkeit bei einer UG den Namen der Firma frei zu wählen.

Nachteile einer UG
Der einzige Nachteil einer UG ist die Tatsache, dass die Eigentümer dazu verpflichtet sind immer 25% des Gesamtgewinns anzusparen. Dies ist wichtig, da eine UG ab einer Kapitalgröße von 25.000 € automatisch zu einer GmbH umgewandelt wird.

Ablauf einer UG-Gründung
Wenn eine UG als Team gegründet wird, müssen die zukünftigen Firmenanteile eines jeden Teammitglieds vorher festgelegt werden. Zudem muss aus diesem Kreis ein Geschäftsführer bestimmt werden. Die Gründer müssen sich außerdem auf ein Stammkapital einigen. Eine Stammeinlage von einem Euro wird empfohlen. Ein Einzelgründer muss sich vorher nur über die Höhe des Stammkapitals Gedanken machen.

Wenn diese Fragen geklärt sind, sollte ein Anwalt kontaktiert werden, der sich auf Firmengründungen, besonders UG Gründungen, spezialisiert hat. Dieser erstellt daraufhin die UG-Satzung und meldet die UG beim Handelsregister an.

Der nächste Schritt kann nur mit Hilfe eines Notars vollzogen werden. Dieser muss den Handelsregistereintrag, sowie den Gesellschaftervertrag beurkunden.

Schon vorher sollte ein Geschäftskonto eröffnet werden, sodass im jetzigen Schritt das Stammkapital direkt auf das Konto eingezahlt werden kann. Sobald dies geschehen ist, muss der Beleg an den Notar gefaxt werden.

Daraufhin beglaubigt der Notar das eingezahlte Stammkapital. Im nächsten Schritt kann nun die UG beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung beim Finanzamt bildet den Abschluss der Anmeldephase.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt kann die UG ab jetzt offiziell genutzt werden. Das Finanzamt wird sich innerhalb von 1-2 Monaten nach Anmeldung schriftlich, mit Bitte zur Ausfüllung der Steuerunterlagen, melden. Es sollte überlegt werden, ob dieser Schritt von einem Steuerberater durchgeführt wird, bzw. ob man dies aktiv selbst in die Hand nimmt, bei unseren letzten Gründung, war die Steuernummer innerhalb 14 Tagen da.

Freitag, 30. August 2013

Die Gründung einer GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Gründung einer GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die GmbH entsteht durch Eintragung in das Handelsregister. Im Vorfeld muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Dabei sind ein oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen, die die Gesellschaft nach außen und innen als Organ vertreten. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag wird zumeist vom Notar (Jurist) zur Verfügung gestellt. Dieser sollte aber immer auf die individuellen Anforderungen der Beteiligten angepasst werden. Gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital einer GmbH beträgt EUR 25.000, davon muss mindestens die Hälfte auf das Konto der GmbH eingezahlt werden. Die Geschäftsführung meldet nun die GmbH beim Gericht zur Eintragung beim Handelsregister an. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Gericht erfolgt der Eintrag in das Handelsregister, die Gesellschaft ist somit gegründet und kann nach außen im Geschäftsverkehr auftreten. Das Stammkapital darf aber nicht nach der Eintragung ins Handelsregister an die Gesellschafter zurückgezahlt werden, weil es dann als nicht eingezahlt gilt.
Seit 2009 gibt es die Möglichkeit, gerade für Existengründer bzw. Existenzgründungen ist dies eine Alternative, eine sog. Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung oder UG (haftungsbeschränkt) - mit einem Stammkapital von 1 Euro zu gründen (gleicht englischer Limited).

Die Gründungskosten (Notar, Handelsgericht, etc.) einer GmbH belaufen sich auf circa EUR 1.000, die der UG (haftungsbeschränkt) auf circa EUR 300. Aus dem Grund empfehlen wir bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) das Stammkapital vom mind. EUR 300. Das eingezahlte Stammkapital steht der Gesellschaft für Ausgaben jederzeit zur Verfügung. Stehen größere Investitionen an, sollte man Gründung einer GmbH bevorzugen, da im wirtschaftlichen Verkehr das Ansehen der GmbH (Bonität) besser ist, und viele Kunden distanziert zur UG (haftungsbeschränkt) sind. Parallel zur Gründung sollten Sie die steuerliche Erfassung der GmbH vorantreiben, da Sie erst mit Erteilung der Steuernummer für den Empfänger rechtssichere Rechnungen (wg. Vorsteuerabzug) erstellen können. Dies ist auch für die Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich, die im Gründungsjahr und im Folgejahr zwingend monatlich abzugeben ist. Da bei Neugründungen durch Investitionen Umsatzsteuererstattungen zu erwarten sind, beschleunigt eine frühe Erteilung der Steuernummer diese Erstattung.

Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Betreuung sowohl GmbHs als auch Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt). Bei der Entscheidung, welche dieser beiden Rechtsform Sie wählen, sollten folgende Fragen bedacht werden: Wie viel Stammkapital kann ich aufbringen? Wer ist mein Kunde ( Privatkunden oder mittelständische Unternehmen ) Wie hoch sind meine Anfangsinvestitionen? Benötige ich eine Bank für Finanzierungen? Falls Sie eine Unterstützung bei dieser Entscheidung benötigen, stehen wir Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Terminvereinbarung unter 06021 456700. Ihr Steuerberater für GmbH - und Existenzgründung.