Dienstag, 4. August 2015

Umsatzsteuer im Ausland

Heute werden die Geschäfte immer internationaler, dies müssen wir im täglichen Umgang mit unseren Unternehmern und Unternehmerinne feststellen. Auch Unternehmern mit keinen oder wenigen Angestellten haben internationale bzw. europaweite Geschäftsbeziehungen.


Die Steuerberater bzw. Steuerberaterin aus Aschaffenburg bietet hier im Rahmen der Finanzbuchführung das Vorsteuervergütungsverfahren an. In Fällen wo der Unternehmer nachhaltig im Ausland, vor Ort macht, ist auch eine Umsatzsteuerregistrierung zu veranlassen.

Mittwoch, 16. Oktober 2013

Kleinstkapitalgesellschaft

Erleichterungen im Bilanzrecht für Kleinstunternehmen treten in Kraft (ab 2012) 
 
Zur Verkündung des Gesetzes zu Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz - MicroBilG) im Bundesgesetzblatt erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ab heute werden kleine Unternehmen weitere Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung nutzen können. Mit den Neuregelungen hat das Bundesjustizministerium die Optionen zur Entlastung von Kleinstunternehmen zügig genutzt, die dem deutschen Gesetzgeber mit der erst im April in Kraft getretene Micro-Richtlinie 2012/6/EU gewährt werden. Das Gesetz hat die durch die EU eingeräumten und von Deutschland unterstützen Möglichkeiten zur Erleichterung und zum Bürokratieabbau weitestmöglich ausgelotet und das Entlastungspotenzial ausgeschöpft.

Der Umfang der Daten, die Kleinstunternehmen in den Jahresabschluss aufnehmen müssen reduziert sich erheblich. Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten werden merklich abgesenkt. Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern lediglich hinterlegt und dann auf Anfrage Dritter kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.

Die Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt, erstmals also für Geschäftsjahre mit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2012. Zum Hintergrund: Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z.B. GmbH & Co KG) organisiert sind, unterlagen bisher umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten lösten diese Vorgaben oft eine deutliche Belastung aus; gleichzeitig konzentriert sich das Interesse Dritter an Jahresabschlüssen häufig auf die Nachfrage weniger Kennzahlen. Mit der Gesetzesänderung werden nunmehr im Anschluss an frühere Entlastungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz die Vorgaben für die Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften maßvoll abgeschwächt. Grundlage ist die im Frühjahr 2012 in Kraft getretene Micro-Richtlinie (2012/6/EU), die es den Mitgliedstaaten erstmals erlaubt, für Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gewähren. Das Gesetz nutzt die in der Richtlinie festgelegten Spielräume bei der Festlegung des Kreises der erfassten Unternehmen nahezu vollständig aus.

Eine Umstellung auf eine freiwillige Offenlegung ermöglicht die Richtlinie jedoch nicht. Von der Entlastung können alle Kleinstkapitalgesellschaften profitieren, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: Umsatzerlöse bis 700 000 Euro, Bilanzsumme bis 350 000 Euro sowie durchschnittliche 10 beschäftigte Arbeitnehmer.

Damit werden mehr als 500 000 Untenehmen in Deutschland von den Erleichterungen profitieren können. Inhaltlich sieht das Gesetz folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor:
Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen.
Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata).
Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Zur Sicherung eines einheitlichen Verfahrens wird die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers auch für die Hinterlegung vorgeschrieben. Im Fall der Hinterlegung können Dritte - wie in der Richtlinie vorgegeben - auf Antrag (kostenpflichtig) eine Kopie der Bilanz erhalten. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung im Bereich der Rechnungslegung unverändert angenommen. Der Bundesrat hat keinen Einspruch eingelegt. Das Gesetz ist am 27.12.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt heute in Kraft.

Bundesministerium der Justiz Pressemitteilung vom 28.12.2012

Mittwoch, 11. September 2013

Wie gründe ich eine AG (Aktiengesellschaft)

Was ist eine AG?
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist, wie eine GmbH, eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Haftung der Gesellschafter ist ebenfalls auf das Stammkapital begrenzt. Der größte Unterschied ist die Aufstückelung des AG-Grundkapitals in Aktien.

Für wen ist die AG sinnvoll?
Die Gründung einer AG ist besonders für größere Gründungsvorhaben geeignet. Existenzgründer und kleinere Unternehmen scheitern häufig an der Höhe des Stammkapitals von 50.000 €. Des Weiteren ist diese Art der Unternehmung besonders geeignet, wenn viel Fremdkapital aufgenommen werden soll.

Was kostet die Gründung einer AG?
Für die Gründung einer AG muss ein Stammkapital von 50.000 € vorhanden sein. Davon müssen zwar nur 25% als Bankguthaben vorliegen, jedoch muss der restliche Betrag jederzeit verfügbar sein. Zusätzliche Kosten entstehen im Laufe der Gründung durch Rechtsanwalts- und Notarkosten in Höhe von bis zu 2.500 €.

Wie lange dauert der Anmeldeprozess?
Auf Grund von komplizierten rechtlichen Prozessen kann eine Anmeldung einer AG bis zu 2 Monate andauern, in Abhängigkeit wie schnell die jeweils beteiligten Behörden und Anwälte / Notare arbeiten.

Vorteile einer AG
- Die Beschaffung von Fremdkapital ist relativ unkompliziert möglich, da im Gegenzug Aktienanteile des Unternehmens ausgegeben werden können. Dadurch ist es leichter an Fremdkapitalgeber zu akquirieren.
- Auch innerhalb der Geschäftsführung lassen sich Firmenanteile unbürokratisch übertragen (zum Beispiel bei einer Firmennachfolge), ohne Zuhilfenahme eines Notars.
- Die AG hat weltweit einen sehr guten Ruf, der die zukünftige Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten vereinfacht.
- Sozialabgaben für die Mitglieder des Aufsichtsrates entfallen, wodurch Kosten eingespart werden können.

Nachteile einer AG
- Das für die Gründung erforderliche Stammkapital ist insbesondere für Existenzgründer, bzw. kleinere Firmen eine sehr hohe Einstiegshürde.
- Der gesamte Planungs- und Gründungsprozess gestaltet sich als kompliziert und langwierig.
- Die bürokratischen Aufwandskosten sind während der gesamten Betriebslaufzeit sehr hoch.
- Um eine AG zu gründen müssen mindestens 3 Gründer vorhanden sein.
- Die Doppelbesteuerung bei Dividendenausschüttung schmälert den möglichen Gewinn der Aktionäre.

Ablauf einer AG-Gründung
Als erstes muss die Gesellschaftersatzung erstellt werden, in der mindestens folgende Angaben enthalten sein müssen: Firmenname und Hauptsitz der AG, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Zerlegung des Grundkapitals (Nennbetragsaktien, oder Stückaktien), Nutzung von Inhaber- oder Namensaktien und Anzahl der Vorstandsmitglieder. Auf Grund der besseren Übersichtlichkeit und der optimierten Kontrolle der Anteile wird die Nutzung von Namensaktien empfohlen.

Die in der Gesellschaftersatzung ausgeschriebenen Aktien müssen nun von den Gründern offiziell (schriftlich) übernommen werden.

Als nächsten Schritt muss der erste Aufsichtsrat berufen werden. Wichtig ist, dass es sich dabei um mindestens 3 Personen handeln muss, die nicht im Vorstand aktiv sind. Des Weiteren wird der Abschlussprüfer für das erste Jahr festgelegt.

Auf Grundlage des von den Gründern erstellten Gründungsberichts prüfen nun Vorstand und Aufsichtsrat den korrekten Ablauf der Gründung.

Sobald die Prüfung abgeschlossen ist müssen die Gründer die Einlage einzahlen, so wie in der Gesellschaftersatzung vorgesehen. Nach notarieller Beurkundung der Einzahlung kann der Beitritt zum Handelsregister vom Notar beantragt werden.

Als letzten Schritt überprüft das Registergericht die Richtigkeit der Angaben und lässt die AG, bei Bestehen der Anforderungen, in das Handelsregister eintragen. Ab diesem Zeitpunkt kann die AG rechtskräftige Geschäfte tätigen und Verträge eingehen.

Dienstag, 3. September 2013

Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

 

Was ist eine GmbH?



Die in Deutschland am weitesten verbreitete Gründungsform ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Im Gegensatz zum Einzelunternehmen ist die GmbH eine juristische Person und ist auf das Stammkapital haftungsbeschränkt. Grundlage für die GmbH ist das GmbH-Gesetzt (GmbHG).



Für wen ist die GmbH sinnvoll?

Eine GmbH-Gründung ist besonders für Firmen sinnvoll, die aus mehreren Gesellschaftern bestehen, da in dieser Firmen-Form die Haftung der Gründer auf das Stammkapital begrenzt ist. Voraussetzung ist dabei das ausreichende Vorhandensein von Finanzmitteln (mind. 25.000 €).



Was kostet die Gründung einer GmbH?

Bei der Gründung einer GmbH muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 € vorhanden sein. Alle zusätzlichen Kosten entstehen durch den bürokratischen Aufwand im Zuge einer Gründung. Durch Anwalts- und Notarkosten entstehen so Gesamtkosten von bis zu 2.500 €.



Wie lange dauert der Anmeldeprozess?

Der Prozess einer GmbH-Gründung ist ein langwieriger bürokratischer Prozess, der bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen kann. Eine Betriebsaufnahme kann jedoch schon erfolgen, sobald eine Anmeldung im Handelsregister beantragt wurde.



Vorteile einer GmbH

- Sämtliche Gesellschafter einer GmbH sind nicht privat haftbar, sondern ausschließlich in Höhe des Gründungs-Stammkapitals der Gesellschaft.
- Der Geschäftsführer muss nicht gleichzeitig Gesellschafter sein.
- Im Gegensatz zu einer GbR oder einem Einzelunternehmer können Steuern gespart werden, da auf nicht ausgeschüttete Gewinne die Körperschaftssteuer angewandt wird.
- Durch stille Reserven (Wertunterschied zwischen Buchwert und realem Wert) ist es möglich zusätzlich Steuern zu sparen.
- Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die zum Beispiel Verträge abschließen kann. Der Geschäftsführer vertritt dabei nur die geschäftlichen Interessen der GmbH.



Nachteile einer GmbH

- Das einzuzahlende Stammkapital von mind. 25.000 € kann insbesondere für junge Existenzgründer eine anfänglich hohe Belastung darstellen.
- Der bürokratisch aufwändige Gründungsprozess kann bis zu 2 Monaten dauern.
- Durch die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht ist der Verwaltungsaufwand einer GmbH deutlich höher als zum Beispiel bei einer GbR.
- Die Haftungsbeschränkung kann dazu führen, dass sich das Beschaffen von Krediten schwieriger gestalten könnte.



Ablauf einer GmbH-Gründung

Während des Zeitraums zwischen der Beschlussfassung zur Gründung einer GmbH und der rechtskräftigen notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrags befinden sich die Gründer in einer Vorgründungsgesellschaft. In dieser Phase haften sie mit ihrem Privatvermögen, da sie rechtlich gesehen eine oHG, bzw. eine GbR sind.

Der Notar erstellt auf Grundlage des Gesellschaftervertrags die Gründungsurkunde. Diese ist Grundlage der sogenannten Vor-GmbH. Im Gesellschaftervertrag sind folgende Angaben über die Firma enthalten: Sitz der Firma, Firmenname, Höhe des Stammkapitals, Unternehmensanteile der Gesellschafter, Bestimmung des Geschäftsführers.

Ab diesem Zeitpunkt ist es den Gesellschaftern möglich, rechtskräftige Geschäfte einzugehen. Zu beachten ist, wie schon erwähnt, dass die Gesellschafter in dieser Phase mit ihrem Privatvermögen haften.

Nachdem das Stammkapital eingezahlt wurde, wird der Notar den Handelsregister-Eintrag beantragen. Sobald dies geschehen ist, sollten die Gesellschafter die Eröffnungsbilanz erstellen. Die Zuhilfenahme eines Steuerberaters ist an dieser Stelle unabdinglich.

Die Vor-GmbH geht in die GmbH über, sobald die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden ist. Nun können die Gewerbeanmeldung, sowie die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen durch den Steuerberater.

Samstag, 31. August 2013

Wie gründe ich eine UG Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Wie gründe ich eine UG Unternehmergesellschaft (hb)?

Was ist eine UG?
Seite 2008 ist es möglich eine UG (Unternehmergesellschaft) zu gründen. Diese bietet den gleichen Schutz wie eine GmbH oder AG. Sie gilt als Zwischenstück zwischen einem Einzelunternehmen und einer GmbH. Im Volksmund wir die UG auch als Mini-GmbH bezeichnet.

Für wen ist die UG sinnvoll?
Besonders für junge Existenzgründer ist eine UG sinnvoll, die bei der Gründung über geringe Finanzmittel verfügen, auf der anderen Seite aber über einen gleichwertigen Haftungsschutz wie bei einer GmbH verfügen wollen.

Was kostet eine UG?
Der Vorteil einer UG ist, dass ein Stammkapital von 1 € ausreicht um zu gründen. Zusätzlich kommen noch Kosten für den Handelsregistereintrag, sowie dazugehörige Notar-Kosten, hinzu. Letztendlich können dabei Kosten von insgesamt 500 € anfallen.

Wie lange dauert der Anmeldeprozess?
Eine UG kann innerhalb von 14 Tagen gegründet werden. Dabei kommt es jedoch darauf an wie gut der gesamte Ablauf geplant ist, und wie schnell zum Beispiel die Rechnung für die Handelsregisteranmeldung gezahlt wird.

Vorteile einer UG
- 1 € Stammkapital reichen zur Gründung aus.
- Die Haftung ist wie bei einer GmbH auf das Stammkapital begrenzt (in dem Fall beläuft sich das Haftungskapital auf 1 €).
- Da die UG eine Form der Vorstufe zur GmbH ist, wird der Übergang zu einer GmbH im weiteren Verlauf problemlos möglich sein.
- Nicht ausgeschüttete Gewinne der UG werden nicht auf Grundlage der Einkommenssteuer versteuert, sondern mit der günstigeren Körperschaftssteuer.
- Im Gegensatz zum Einzelunternehmen besteht die Möglichkeit bei einer UG den Namen der Firma frei zu wählen.

Nachteile einer UG
Der einzige Nachteil einer UG ist die Tatsache, dass die Eigentümer dazu verpflichtet sind immer 25% des Gesamtgewinns anzusparen. Dies ist wichtig, da eine UG ab einer Kapitalgröße von 25.000 € automatisch zu einer GmbH umgewandelt wird.

Ablauf einer UG-Gründung
Wenn eine UG als Team gegründet wird, müssen die zukünftigen Firmenanteile eines jeden Teammitglieds vorher festgelegt werden. Zudem muss aus diesem Kreis ein Geschäftsführer bestimmt werden. Die Gründer müssen sich außerdem auf ein Stammkapital einigen. Eine Stammeinlage von einem Euro wird empfohlen. Ein Einzelgründer muss sich vorher nur über die Höhe des Stammkapitals Gedanken machen.

Wenn diese Fragen geklärt sind, sollte ein Anwalt kontaktiert werden, der sich auf Firmengründungen, besonders UG Gründungen, spezialisiert hat. Dieser erstellt daraufhin die UG-Satzung und meldet die UG beim Handelsregister an.

Der nächste Schritt kann nur mit Hilfe eines Notars vollzogen werden. Dieser muss den Handelsregistereintrag, sowie den Gesellschaftervertrag beurkunden.

Schon vorher sollte ein Geschäftskonto eröffnet werden, sodass im jetzigen Schritt das Stammkapital direkt auf das Konto eingezahlt werden kann. Sobald dies geschehen ist, muss der Beleg an den Notar gefaxt werden.

Daraufhin beglaubigt der Notar das eingezahlte Stammkapital. Im nächsten Schritt kann nun die UG beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung beim Finanzamt bildet den Abschluss der Anmeldephase.

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt kann die UG ab jetzt offiziell genutzt werden. Das Finanzamt wird sich innerhalb von 1-2 Monaten nach Anmeldung schriftlich, mit Bitte zur Ausfüllung der Steuerunterlagen, melden. Es sollte überlegt werden, ob dieser Schritt von einem Steuerberater durchgeführt wird, bzw. ob man dies aktiv selbst in die Hand nimmt, bei unseren letzten Gründung, war die Steuernummer innerhalb 14 Tagen da.

Freitag, 30. August 2013

Die Gründung einer GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Gründung einer GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die GmbH entsteht durch Eintragung in das Handelsregister. Im Vorfeld muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Dabei sind ein oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen, die die Gesellschaft nach außen und innen als Organ vertreten. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag wird zumeist vom Notar (Jurist) zur Verfügung gestellt. Dieser sollte aber immer auf die individuellen Anforderungen der Beteiligten angepasst werden. Gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital einer GmbH beträgt EUR 25.000, davon muss mindestens die Hälfte auf das Konto der GmbH eingezahlt werden. Die Geschäftsführung meldet nun die GmbH beim Gericht zur Eintragung beim Handelsregister an. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Gericht erfolgt der Eintrag in das Handelsregister, die Gesellschaft ist somit gegründet und kann nach außen im Geschäftsverkehr auftreten. Das Stammkapital darf aber nicht nach der Eintragung ins Handelsregister an die Gesellschafter zurückgezahlt werden, weil es dann als nicht eingezahlt gilt.
Seit 2009 gibt es die Möglichkeit, gerade für Existengründer bzw. Existenzgründungen ist dies eine Alternative, eine sog. Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung oder UG (haftungsbeschränkt) - mit einem Stammkapital von 1 Euro zu gründen (gleicht englischer Limited).

Die Gründungskosten (Notar, Handelsgericht, etc.) einer GmbH belaufen sich auf circa EUR 1.000, die der UG (haftungsbeschränkt) auf circa EUR 300. Aus dem Grund empfehlen wir bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) das Stammkapital vom mind. EUR 300. Das eingezahlte Stammkapital steht der Gesellschaft für Ausgaben jederzeit zur Verfügung. Stehen größere Investitionen an, sollte man Gründung einer GmbH bevorzugen, da im wirtschaftlichen Verkehr das Ansehen der GmbH (Bonität) besser ist, und viele Kunden distanziert zur UG (haftungsbeschränkt) sind. Parallel zur Gründung sollten Sie die steuerliche Erfassung der GmbH vorantreiben, da Sie erst mit Erteilung der Steuernummer für den Empfänger rechtssichere Rechnungen (wg. Vorsteuerabzug) erstellen können. Dies ist auch für die Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich, die im Gründungsjahr und im Folgejahr zwingend monatlich abzugeben ist. Da bei Neugründungen durch Investitionen Umsatzsteuererstattungen zu erwarten sind, beschleunigt eine frühe Erteilung der Steuernummer diese Erstattung.

Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Betreuung sowohl GmbHs als auch Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt). Bei der Entscheidung, welche dieser beiden Rechtsform Sie wählen, sollten folgende Fragen bedacht werden: Wie viel Stammkapital kann ich aufbringen? Wer ist mein Kunde ( Privatkunden oder mittelständische Unternehmen ) Wie hoch sind meine Anfangsinvestitionen? Benötige ich eine Bank für Finanzierungen? Falls Sie eine Unterstützung bei dieser Entscheidung benötigen, stehen wir Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Terminvereinbarung unter 06021 456700. Ihr Steuerberater für GmbH - und Existenzgründung.