Mittwoch, 11. September 2013

Wie gründe ich eine AG (Aktiengesellschaft)

Was ist eine AG?
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist, wie eine GmbH, eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Haftung der Gesellschafter ist ebenfalls auf das Stammkapital begrenzt. Der größte Unterschied ist die Aufstückelung des AG-Grundkapitals in Aktien.

Für wen ist die AG sinnvoll?
Die Gründung einer AG ist besonders für größere Gründungsvorhaben geeignet. Existenzgründer und kleinere Unternehmen scheitern häufig an der Höhe des Stammkapitals von 50.000 €. Des Weiteren ist diese Art der Unternehmung besonders geeignet, wenn viel Fremdkapital aufgenommen werden soll.

Was kostet die Gründung einer AG?
Für die Gründung einer AG muss ein Stammkapital von 50.000 € vorhanden sein. Davon müssen zwar nur 25% als Bankguthaben vorliegen, jedoch muss der restliche Betrag jederzeit verfügbar sein. Zusätzliche Kosten entstehen im Laufe der Gründung durch Rechtsanwalts- und Notarkosten in Höhe von bis zu 2.500 €.

Wie lange dauert der Anmeldeprozess?
Auf Grund von komplizierten rechtlichen Prozessen kann eine Anmeldung einer AG bis zu 2 Monate andauern, in Abhängigkeit wie schnell die jeweils beteiligten Behörden und Anwälte / Notare arbeiten.

Vorteile einer AG
- Die Beschaffung von Fremdkapital ist relativ unkompliziert möglich, da im Gegenzug Aktienanteile des Unternehmens ausgegeben werden können. Dadurch ist es leichter an Fremdkapitalgeber zu akquirieren.
- Auch innerhalb der Geschäftsführung lassen sich Firmenanteile unbürokratisch übertragen (zum Beispiel bei einer Firmennachfolge), ohne Zuhilfenahme eines Notars.
- Die AG hat weltweit einen sehr guten Ruf, der die zukünftige Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten vereinfacht.
- Sozialabgaben für die Mitglieder des Aufsichtsrates entfallen, wodurch Kosten eingespart werden können.

Nachteile einer AG
- Das für die Gründung erforderliche Stammkapital ist insbesondere für Existenzgründer, bzw. kleinere Firmen eine sehr hohe Einstiegshürde.
- Der gesamte Planungs- und Gründungsprozess gestaltet sich als kompliziert und langwierig.
- Die bürokratischen Aufwandskosten sind während der gesamten Betriebslaufzeit sehr hoch.
- Um eine AG zu gründen müssen mindestens 3 Gründer vorhanden sein.
- Die Doppelbesteuerung bei Dividendenausschüttung schmälert den möglichen Gewinn der Aktionäre.

Ablauf einer AG-Gründung
Als erstes muss die Gesellschaftersatzung erstellt werden, in der mindestens folgende Angaben enthalten sein müssen: Firmenname und Hauptsitz der AG, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Zerlegung des Grundkapitals (Nennbetragsaktien, oder Stückaktien), Nutzung von Inhaber- oder Namensaktien und Anzahl der Vorstandsmitglieder. Auf Grund der besseren Übersichtlichkeit und der optimierten Kontrolle der Anteile wird die Nutzung von Namensaktien empfohlen.

Die in der Gesellschaftersatzung ausgeschriebenen Aktien müssen nun von den Gründern offiziell (schriftlich) übernommen werden.

Als nächsten Schritt muss der erste Aufsichtsrat berufen werden. Wichtig ist, dass es sich dabei um mindestens 3 Personen handeln muss, die nicht im Vorstand aktiv sind. Des Weiteren wird der Abschlussprüfer für das erste Jahr festgelegt.

Auf Grundlage des von den Gründern erstellten Gründungsberichts prüfen nun Vorstand und Aufsichtsrat den korrekten Ablauf der Gründung.

Sobald die Prüfung abgeschlossen ist müssen die Gründer die Einlage einzahlen, so wie in der Gesellschaftersatzung vorgesehen. Nach notarieller Beurkundung der Einzahlung kann der Beitritt zum Handelsregister vom Notar beantragt werden.

Als letzten Schritt überprüft das Registergericht die Richtigkeit der Angaben und lässt die AG, bei Bestehen der Anforderungen, in das Handelsregister eintragen. Ab diesem Zeitpunkt kann die AG rechtskräftige Geschäfte tätigen und Verträge eingehen.

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